Position 3003Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position|3002, 3005|oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3003 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 30 („Pharmazeutische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3003 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 300310 | Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend |
| 300320 | andere, Antibiotika enthaltend |
| 300331 | Insulin enthaltend |
| 300339 | andere |
| 300341 | Ephedrin oder seine Salze enthaltend |
| 300342 | Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend |
| 300343 | Norephedrin oder seine Salze enthaltend |
| 300349 | andere |
| 300360 | andere, in Unterpositions-Anmerkung 2|zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend |
| 300390 | andere |
Häufige Fragen zu 3003
3003 bezeichnet „Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3003 umfasst 10 Untercodes, darunter „Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend“, „andere, Antibiotika enthaltend“ und „Insulin enthaltend“ u. a.
Die Einreihung 3003 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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