Unterposition 300320andere, Antibiotika enthaltend
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 300320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3003 („Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 300320 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 300320 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 300320
300320 bezeichnet „andere, Antibiotika enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 3003 („Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 300320 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
300320 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3003 („Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 300320 erfasst speziell „andere, Antibiotika enthaltend“.
Die Einreihung 300320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.