Position 3005Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z.|B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3005 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 30 („Pharmazeutische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3005 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3005
3005 bezeichnet „Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3005 umfasst 2 Untercodes, darunter „Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht“ und „andere“.
Die Einreihung 3005 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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