Unterposition 300510Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 300510 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3005 („Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 300510 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 300510 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 300510
300510 bezeichnet „Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht“, eine Einreihung innerhalb der Position 3005 („Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 300510 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 300510 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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