Position 3006Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung|4|zu Kapitel|30
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3006 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 30 („Pharmazeutische Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3006 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 300610 | steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar |
| 300630 | Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten |
| 300640 | Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen |
| 300650 | Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe |
| 300660 | empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937|oder von Spermiziden |
| 300670 | Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden |
| 300691 | Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata |
| 300692 | pharmazeutische Abfälle |
| 300693 | Placebos und Sets für blinde (oder doppelblinde) klinische Studien zur Verwendung bei einer anerkannten klinischen Studie, dosiert |
Häufige Fragen zu 3006
3006 bezeichnet „Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3006 umfasst 9 Untercodes, darunter „steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar“, „Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten“ und „Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 3006 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.