Unterposition 300640Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 300640 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3006 („Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control of mercury
Herkunft: Alle Drittländer
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Ausfuhr von Dentalamalgam verboten. Ab dem 1. Juli 2026 sind die Einfuhr und Herstellung von Dentalamalgam verboten, es sei denn, der Zahnarzt hält dies aufgrund der besonderen medizinischen Bedürfnisse des Patienten für unbedingt erforderlich.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control of mercury | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 300640
300640 bezeichnet „Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3006 („Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01 und Regulation 1849/24.
Für 300640 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 300640 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
300640 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3006 („Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 300640 erfasst speziell „Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen“.
Die Einreihung 300640 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.