Unterposition 300640Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control of mercury
Herkunft: Alle Drittländer
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Ausfuhr von Dentalamalgam verboten. Ab dem 1. Juli 2026 sind die Einfuhr und Herstellung von Dentalamalgam verboten, es sei denn, der Zahnarzt hält dies aufgrund der besonderen medizinischen Bedürfnisse des Patienten für unbedingt erforderlich.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control of mercury | Alle Drittländer |
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.