KN-Code 30061030sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 30061030 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3006 („Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Albanien | 0% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| Japan | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Montenegro | 0% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Serbien | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 30061030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 30061030
30061030 bezeichnet „sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar“, eine Einreihung innerhalb der Position 3006 („Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 7 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan, Kosovo u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1930/06, Decision 0332/09, Decision 0474/08 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan, Kosovo u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 30061030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
30061030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 300610 („steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 30061030 erfasst speziell „sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar“.
Die Einreihung 30061030 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.