Position 3201Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3201 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 32 („Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und Ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und Andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3201 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3201
3201 bezeichnet „Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3201 umfasst 3 Untercodes, darunter „Quebrachoauszug“, „Mimosaauszug“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3 %.
Die Einreihung 3201 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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