Unterposition 320110Quebrachoauszug
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 320110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3201 („Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 320110
320110 bezeichnet „Quebrachoauszug“, eine Einreihung innerhalb der Position 3201 („Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Für 320110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
320110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3201 („Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 320110 erfasst speziell „Quebrachoauszug“.
Die Einreihung 320110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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