Zolltarifnummer 3201909020Gerbstoffauszüge aus Gambir und Myrobalanenfrüchten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3201909020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3201 („Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3201909020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3201909020
3201909020 bezeichnet „Gerbstoffauszüge aus Gambir und Myrobalanenfrüchten“, eine Einreihung innerhalb der Position 3201 („Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3201909020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3201909020 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 32019090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3201909020 erfasst speziell „Gerbstoffauszüge aus Gambir und Myrobalanenfrüchten“.
Die Einreihung 3201909020 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.