Zolltarifnummer 3201909030andere pflanzliche Gerbstoffauszüge
Gültig seit 05.06.2007
Die Zolltarifnummer 3201909030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3201 („Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 3201909030 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3201909030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3201909030
3201909030 bezeichnet „andere pflanzliche Gerbstoffauszüge“, eine Einreihung innerhalb der Position 3201 („Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 3201909030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3201909030 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 32019090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3201909030 erfasst speziell „andere pflanzliche Gerbstoffauszüge“.
Die Einreihung 3201909030 ist im TARIC seit dem 05.06.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.