Zolltarifnummer 3204120025Farbmittel C.I. Acid Black 210|(CAS|RN|85223-29-6|oder 99576-15-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Black 210|von 50|GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 3204120025 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3204 („Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3204120025 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3204120025
3204120025 bezeichnet „Farbmittel C.I. Acid Black 210 (CAS RN 85223-29-6 oder 99576-15-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Black 210 von 50 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 3204 („Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3204120025 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3204120025 ist einer von 15 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 320412 („Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3204120025 erfasst speziell „Farbmittel C.I. Acid Black 210 (CAS RN 85223-29-6 oder 99576-15-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Acid Black 210 von 50 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 3204120025 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.