Zolltarifnummer 3204190013Farbmittel C.I. Sulphur Black 1|(CAS|RN|1326-82-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Sulphur Black 1|von 75|GHT oder mehr
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 3204190013 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3204 („Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3204190013 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3204190013
3204190013 bezeichnet „Farbmittel C.I. Sulphur Black 1 (CAS RN 1326-82-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Sulphur Black 1 von 75 GHT oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 3204 („Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1754/15 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3204190013 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3204190013 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 320419 („andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3204190013 erfasst speziell „Farbmittel C.I. Sulphur Black 1 (CAS RN 1326-82-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Sulphur Black 1 von 75 GHT oder mehr“.
Die Einreihung 3204190013 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.