Zolltarifnummer 3206497050Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, -Eisenpulver (CAS RN 7439-89-6) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, -Bariumsulfat (CAS RN 7727-43-7) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und -Pigment Blue von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT, bestehend aus einer Mischung aus Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) und Kupfer(II)-phtalocyanin (CAS RN 147-14-8)
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 3206497050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3206 („Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3206497050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3206497050
3206497050 bezeichnet „Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, -Eisenpulver (CAS RN 7439-89-6) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, -Bariumsulfat (CAS RN 7727-43-7) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und -Pigment Blue von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT, bestehend aus einer Mischung aus Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) und Kupfer(II)-phtalocyanin (CAS RN 147-14-8)“, eine Einreihung innerhalb der Position 3206 („Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3206497050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3206497050 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 32064970 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3206497050 erfasst speziell „Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat mit einem Gehalt an -Polyamid-6,6 (CAS RN 32131-17-2) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, -Eisenpulver (CAS RN 7439-89-6) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, -Bariumsulfat (CAS RN 7727-43-7) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und -Pigment Blue von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT, bestehend aus einer Mischung aus Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) und Kupfer(II)-phtalocyanin (CAS RN 147-14-8)“.
Die Einreihung 3206497050 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.