KN-Code 35019090andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 35019090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3501 („Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Algerien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 2,9% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 6,2% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Island | 8% | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Israel | 6,4% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Kosovo | 0% | |
| Neuseeland | 3,2% | |
| Norwegen | 8% | |
| Y020Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 35019090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 35019090
35019090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3501 („Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 8 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Island u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0690/05, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Island u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 35019090 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung, Antrag auf Präferenzbehandlung für Island, Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. u. a. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island und Liechtenstein.
Für 35019090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
35019090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 350190 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 35019090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 35019090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.