Kapitel 35EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
Gültig seit 31.12.1971
EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
Die Zolltarifnummer 35 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Kapitel bündelt 35 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 9 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3501 | Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime |
| 3502 | Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80|GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate |
| 3503 | Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position|3501 |
| 3504 | Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert |
| 3505 | Dextrine und andere modifizierte Stärken (z.|B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken |
| 3506 | Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger |
| 3507 | Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
Häufige Fragen zu 35
35 bezeichnet „Eiweissstoffe; Modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
35 umfasst 7 Untercodes, darunter „Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime“, „Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate“ und „Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 9 %.
Die Einreihung 35 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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