Position 3503Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position|3501
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3503 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 35 („Eiweissstoffe; Modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3503 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3503
3503 bezeichnet „Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3503 umfasst 2 Untercodes, darunter „Gelatine und ihre Derivate“ und „andere“.
Die Einreihung 3503 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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