Position 3504Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3504 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 35 („Eiweissstoffe; Modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3504 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,4 % und 3,4 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3504
3504 bezeichnet „Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3504 umfasst 2 Untercodes, darunter „Konzentrate aus Milcheiweiß im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 35“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,4 % und 3,4 %.
Die Einreihung 3504 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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