Unterposition 350691Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen|3901|bis 3913|oder von Kautschuk
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 350691 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3506 („Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 350691 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 350691
350691 bezeichnet „Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk“, eine Einreihung innerhalb der Position 3506 („Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
350691 umfasst 2 Untercodes, darunter „optisch klare, trägerfreie Klebebänder und optisch klare, aushärtende Flüssigklebstoffe von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Flachbildschirmen oder berührungsempfindlichen Bildschirmen verwendeten Art“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 350691 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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