Position 3601Schießpulver

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 3601 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 36 („Pulver und Sprengstoffe; Pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-legierungen; Leicht Entzündliche Stoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3601 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
3601000020Pyrotechnisches Gemisch in zylindrischer Form oder in Form von Granulat, bestehend aus Strontiumnitrat oder Kupfernitrat oder basischem Kupfernitrat in einer Matrix aus Nitroguanidin oder Guanidinnitrat, auch Bindemittel und Additive enthaltend, zur Verwendung als Bestandteil von Airbag-Gasgeneratoren
3601000090anderer

Häufige Fragen zu 3601

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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