Position 3601Schießpulver
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3601 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 36 („Pulver und Sprengstoffe; Pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-legierungen; Leicht Entzündliche Stoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3601 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3601000020 | Pyrotechnisches Gemisch in zylindrischer Form oder in Form von Granulat, bestehend aus Strontiumnitrat oder Kupfernitrat oder basischem Kupfernitrat in einer Matrix aus Nitroguanidin oder Guanidinnitrat, auch Bindemittel und Additive enthaltend, zur Verwendung als Bestandteil von Airbag-Gasgeneratoren |
| 3601000090 | anderer |
Häufige Fragen zu 3601
3601 bezeichnet „Schießpulver“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3601 umfasst 2 Untercodes, darunter „Pyrotechnisches Gemisch in zylindrischer Form oder in Form von Granulat, bestehend aus Strontiumnitrat oder Kupfernitrat oder basischem Kupfernitrat in einer Matrix aus Nitroguanidin oder Guanidinnitrat, auch Bindemittel und Additive enthaltend, zur Verwendung als Bestandteil von Airbag-Gasgeneratoren“ und „anderer“.
Die Einreihung 3601 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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