Position 3603Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3603 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 36 („Pulver und Sprengstoffe; Pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-legierungen; Leicht Entzündliche Stoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3603 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 6,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3603
3603 bezeichnet „Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3603 umfasst 6 Untercodes, darunter „Sicherheitszündschnüre“, „Sprengschnüre“ und „Zündhütchen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3603 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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