Position 3701Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 3701
Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten

Unterpositionen

CodeBeschreibung
370110für Röntgenaufnahmen
370120Sofortbild-Planfilme
370130andere Platten und Planfilme, bei denen mindestens eine Seite mehr als 255|mm misst
370191für mehrfarbige Aufnahmen
370199andere

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