Unterposition 370320andere, für mehrfarbige Aufnahmen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 370320 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3703 („Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 370320
370320 bezeichnet „andere, für mehrfarbige Aufnahmen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3703 („Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98.
Für 370320 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
370320 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 3703 („Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 370320 erfasst speziell „andere, für mehrfarbige Aufnahmen“.
Die Einreihung 370320 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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