Unterposition 381220zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 381220 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3812 („Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 381220 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 381220
381220 bezeichnet „zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe“, eine Einreihung innerhalb der Position 3812 („Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
381220 umfasst 2 Untercodes, darunter „Reaktionsgemisch, Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und Benzyl-3-isobutyryloxy-2,2,4-trimethylpentylphthalat enthaltend“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 381220 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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