Position 3812Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3812 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 38 („Verschiedene Erzeugnisse der Chemischen Industrie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3812 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3812
3812 bezeichnet „Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3812 umfasst 4 Untercodes, darunter „zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger“, „zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe“ und „Mischungen von Oligomeren des 2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochinolin (TMQ)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3812 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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