Zolltarifnummer 3815199075Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium und Chrom, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid
Gültig seit 01.07.1998
Die Zolltarifnummer 3815199075 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3815 („Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3815199075 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3815199075
3815199075 bezeichnet „Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium und Chrom, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid“, eine Einreihung innerhalb der Position 3815 („Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3815199075 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3815199075 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3815199075 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 38151990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3815199075 erfasst speziell „Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium und Chrom, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid“.
Die Einreihung 3815199075 ist im TARIC seit dem 01.07.1998 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.