Zolltarifnummer 3817008030Mischung aus Alkylnaphthalinen, modifiziert mit aliphatischen Ketten mit einer Kettenlänge von 12|bis 56|Kohlenstoffatomen
Gültig seit 01.07.2012
Die Zolltarifnummer 3817008030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3817 („Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position 2707 oder 2902“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3817008030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3817008030
3817008030 bezeichnet „Mischung aus Alkylnaphthalinen, modifiziert mit aliphatischen Ketten mit einer Kettenlänge von 12 bis 56 Kohlenstoffatomen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3817 („Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position 2707 oder 2902“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3817008030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3817008030 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 38170080 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3817008030 erfasst speziell „Mischung aus Alkylnaphthalinen, modifiziert mit aliphatischen Ketten mit einer Kettenlänge von 12 bis 56 Kohlenstoffatomen“.
Die Einreihung 3817008030 ist im TARIC seit dem 01.07.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.