Zolltarifnummer 3824999258Mischung mit einem Gehalt von -56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT an Divinylbenzolisomeren (CAS RN 1321-74-0) von 56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT -15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 44 GHT an Ethylvinylbenzolisomeren (CAS RN 28106-30-1)
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 3824999258 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3824999258 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3824999258
3824999258 bezeichnet „Mischung mit einem Gehalt von -56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT an Divinylbenzolisomeren (CAS RN 1321-74-0) von 56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT -15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 44 GHT an Ethylvinylbenzolisomeren (CAS RN 28106-30-1)“, eine Einreihung innerhalb der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2522/24 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3824999258 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3824999258 ist einer von 57 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 38249992 („in flüssiger Form bei 20 °C“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3824999258 erfasst speziell „Mischung mit einem Gehalt von -56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT an Divinylbenzolisomeren (CAS RN 1321-74-0) von 56 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT -15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 44 GHT an Ethylvinylbenzolisomeren (CAS RN 28106-30-1)“.
Die Einreihung 3824999258 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.