Position 3824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 3824 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 38 („Verschiedene Erzeugnisse der Chemischen Industrie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3824 insgesamt 17 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 9 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 382410 | zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne |
| 382430 | nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt |
| 382440 | zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton |
| 382450 | Mörtel und Beton, nicht feuerfest |
| 382460 | Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition|2905|44 |
| 382481 | Oxiran (Ethylenoxid) enthaltend |
| 382482 | polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend |
| 382483 | Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthaltend |
| 382484 | Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl)ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO) oder Mirex (ISO) enthaltend |
| 382485 | 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) enthaltend |
| 382486 | Pentachlorbenzol (ISO) oder Hexachlorbenzol (ISO) enthaltend |
| 382487 | Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze, Perfluoroctansulfonamide oder Perfluoroctansulfonylfluorid enthaltend |
| 382488 | Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether enthaltend |
| 382489 | kurzkettige chlorierte Paraffine enthaltend |
| 382491 | Mischungen und Zubereitungen, hauptsächlich aus (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1|,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl methyl-methylphosphonat und Bis [(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl] methylphosphonat bestehend |
| 382492 | Methylphosphonsäurepolyglycolester |
| 382499 | andere |
Häufige Fragen zu 3824
3824 bezeichnet „Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3824 umfasst 17 Untercodes, darunter „zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne“, „nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt“ und „zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 9 %.
Die Einreihung 3824 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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