Zolltarifnummer 3824999292Lösung, bestehend aus: -50 (± 2) GHT Natriummentholat (CAS RN 19321-38-1), und -50 (± 2) GHT leichte aliphatische Lösungsmittelnaphtha (Petroleum) (CAS RN 64742-89-8)
Gültig seit 01.07.2021
Die Zolltarifnummer 3824999292 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Einfuhrkontrollen
Import control on REACH
Herkunft: ERGA OMNES
Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht. Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt. Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 1
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 9
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 28
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 40
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 43
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 46a
REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 50a
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3824999292 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3824999292
3824999292 bezeichnet „Lösung, bestehend aus: -50 (± 2) GHT Natriummentholat (CAS RN 19321-38-1), und -50 (± 2) GHT leichte aliphatische Lösungsmittelnaphtha (Petroleum) (CAS RN 64742-89-8)“, eine Einreihung innerhalb der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1577/20, Regulation 2605/25 und Regulation 1907/06.
Für 3824999292 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3824999292 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3824999292 ist einer von 57 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 38249992 („in flüssiger Form bei 20 °C“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3824999292 erfasst speziell „Lösung, bestehend aus: -50 (± 2) GHT Natriummentholat (CAS RN 19321-38-1), und -50 (± 2) GHT leichte aliphatische Lösungsmittelnaphtha (Petroleum) (CAS RN 64742-89-8)“.
Die Einreihung 3824999292 ist im TARIC seit dem 01.07.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.