Zolltarifnummer 3824999367Mischung pflanzlicher Sterole, in Form von Pulver, mit einem Gehalt an: - Sterolen von 75 GHT oder mehr - Stanolen von nicht mehr als 25 GHT, zur Verwendung beim Herstellen von Stanolen/Sterolen oder Stanol-/Sterolestern
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 3824999367 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3824999367 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3824999367
3824999367 bezeichnet „Mischung pflanzlicher Sterole, in Form von Pulver, mit einem Gehalt an: - Sterolen von 75 GHT oder mehr - Stanolen von nicht mehr als 25 GHT, zur Verwendung beim Herstellen von Stanolen/Sterolen oder Stanol-/Sterolestern“, eine Einreihung innerhalb der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092907. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16 und Regulation 2614/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3824999367 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3824999367 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3824999367 ist einer von 20 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 38249993 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3824999367 erfasst speziell „Mischung pflanzlicher Sterole, in Form von Pulver, mit einem Gehalt an: - Sterolen von 75 GHT oder mehr - Stanolen von nicht mehr als 25 GHT, zur Verwendung beim Herstellen von Stanolen/Sterolen oder Stanol-/Sterolestern“.
Die Einreihung 3824999367 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.