Zolltarifnummer 3824999680Mischung bestehend aus -|64|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 74|GHT amorphem Siliciumdioxid (CAS|RN|7631-86-9) -|25|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35|GHT Butanon (CAS|RN|78-93-3) und -|nicht mehr als 1|GHT 3-(2,3-Epoxypropoxy)propyltrimethoxysilan (CAS|RN|2530-83-8)
Gültig seit 01.07.2017
Die Zolltarifnummer 3824999680 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3824999680 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3824999680
3824999680 bezeichnet „Mischung bestehend aus - 64 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 74 GHT amorphem Siliciumdioxid (CAS RN 7631-86-9) - 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT Butanon (CAS RN 78-93-3) und - nicht mehr als 1 GHT 3-(2,3-Epoxypropoxy)propyltrimethoxysilan (CAS RN 2530-83-8)“, eine Einreihung innerhalb der Position 3824 („Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25, Regulation 2589/25, Information 6602/24 u. a.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und China.
Für 3824999680 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3824999680 ist einer von 27 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 38249996 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3824999680 erfasst speziell „Mischung bestehend aus - 64 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 74 GHT amorphem Siliciumdioxid (CAS RN 7631-86-9) - 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT Butanon (CAS RN 78-93-3) und - nicht mehr als 1 GHT 3-(2,3-Epoxypropoxy)propyltrimethoxysilan (CAS RN 2530-83-8)“.
Die Einreihung 3824999680 ist im TARIC seit dem 01.07.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.