Unterposition 390120Polyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94|oder mehr
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 390120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3901 („Polymere des Ethylens, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390120 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 39012010 | Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung|6|b) zu diesem Kapitel, mit einer relativen Dichte von 0,958|oder mehr bei 23|°C und einem Gehalt an: -|Aluminium von 50|mg/kg oder weniger, -|Calcium von 2|mg/kg oder weniger, -|Chrom von 2|mg/kg oder weniger, -|Eisen von 2|mg/kg oder weniger, -|Nickel von 2|mg/kg oder weniger, -|Titan von 2|mg/kg oder weniger, und -|Vanadium von 8|mg/kg oder weniger, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen |
| 39012090 | anderes |
Häufige Fragen zu 390120
390120 bezeichnet „Polyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 3901 („Polymere des Ethylens, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
390120 umfasst 2 Untercodes, darunter „Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einer relativen Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an: - Aluminium von 50 mg/kg oder weniger, - Calcium von 2 mg/kg oder weniger, - Chrom von 2 mg/kg oder weniger, - Eisen von 2 mg/kg oder weniger, - Nickel von 2 mg/kg oder weniger, - Titan von 2 mg/kg oder weniger, und - Vanadium von 8 mg/kg oder weniger, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen“ und „anderes“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
Die Einreihung 390120 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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