KN-Code 39012010Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung|6|b) zu diesem Kapitel, mit einer relativen Dichte von 0,958|oder mehr bei 23|°C und einem Gehalt an: -|Aluminium von 50|mg/kg oder weniger, -|Calcium von 2|mg/kg oder weniger, -|Chrom von 2|mg/kg oder weniger, -|Eisen von 2|mg/kg oder weniger, -|Nickel von 2|mg/kg oder weniger, -|Titan von 2|mg/kg oder weniger, und -|Vanadium von 8|mg/kg oder weniger, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen
Gültig seit 01.01.1997
Die Zolltarifnummer 39012010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3901 („Polymere des Ethylens, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 39012010
39012010 bezeichnet „Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einer relativen Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an: - Aluminium von 50 mg/kg oder weniger, - Calcium von 2 mg/kg oder weniger, - Chrom von 2 mg/kg oder weniger, - Eisen von 2 mg/kg oder weniger, - Nickel von 2 mg/kg oder weniger, - Titan von 2 mg/kg oder weniger, und - Vanadium von 8 mg/kg oder weniger, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3901 („Polymere des Ethylens, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 39012010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 39012010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
39012010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 390120 („Polyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 39012010 erfasst speziell „Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einer relativen Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an: - Aluminium von 50 mg/kg oder weniger, - Calcium von 2 mg/kg oder weniger, - Chrom von 2 mg/kg oder weniger, - Eisen von 2 mg/kg oder weniger, - Nickel von 2 mg/kg oder weniger, - Titan von 2 mg/kg oder weniger, und - Vanadium von 8 mg/kg oder weniger, zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen“.
Die Einreihung 39012010 ist im TARIC seit dem 01.01.1997 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.