Position 3902Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3902 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 39 („Kunststoffe und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 3902 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3902
3902 bezeichnet „Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
3902 umfasst 4 Untercodes, darunter „Polypropylen“, „Polyisobutylen“ und „Propylen-Copolymere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3902 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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