Unterposition 390210Polypropylen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 390210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3902 („Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390210 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3902100020 | Polypropylen, keine Weichmacher enthaltend, -|mit einem Schmelzpunkt von mehr als 150|°C (nach ASTM D 3417), -|mit einer Schmelzwärme von 15|J/g oder mehr, jedoch nicht mehr als 70|J/g, -|mit einer Bruchdehnung von 1|000|% oder mehr (nach ASTM D 638), -|mit einem Zug E-Modul (tensile modulus) von 69|MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 379|MPa (nach ASTM D 638) |
| 3902100090 | andere |
Häufige Fragen zu 390210
390210 bezeichnet „Polypropylen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3902 („Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
390210 umfasst 2 Untercodes, darunter „Polypropylen, keine Weichmacher enthaltend, - mit einem Schmelzpunkt von mehr als 150 °C (nach ASTM D 3417), - mit einer Schmelzwärme von 15 J/g oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 J/g, - mit einer Bruchdehnung von 1 000 % oder mehr (nach ASTM D 638), - mit einem Zug E-Modul (tensile modulus) von 69 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 379 MPa (nach ASTM D 638)“ und „andere“.
Die Einreihung 390210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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