Zolltarifnummer 3903909043Mischung von Polymeren, bestehend aus: -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT eines Styrol-Ethylen-Butylen-Styrol-Blockcopolymers (CAS RN 66070-58-4), -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Mineralöl (CAS RN 8042-47-5), -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Calciumcarbonat (CAS RN 1317-65- 3), -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Polypropylen (CAS RN 9003-07-0) und -1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT eines Copolymers aus α-Methylstyrol und Vinyltoluol (CAS RN 9017-27-0)
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 3903909043 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3903 („Polymere des Styrols, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3903909043 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3903909043
3903909043 bezeichnet „Mischung von Polymeren, bestehend aus: -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT eines Styrol-Ethylen-Butylen-Styrol-Blockcopolymers (CAS RN 66070-58-4), -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Mineralöl (CAS RN 8042-47-5), -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Calciumcarbonat (CAS RN 1317-65- 3), -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Polypropylen (CAS RN 9003-07-0) und -1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT eines Copolymers aus α-Methylstyrol und Vinyltoluol (CAS RN 9017-27-0)“, eine Einreihung innerhalb der Position 3903 („Polymere des Styrols, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3903909043 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3903909043 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39039090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3903909043 erfasst speziell „Mischung von Polymeren, bestehend aus: -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT eines Styrol-Ethylen-Butylen-Styrol-Blockcopolymers (CAS RN 66070-58-4), -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Mineralöl (CAS RN 8042-47-5), -25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Calciumcarbonat (CAS RN 1317-65- 3), -10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Polypropylen (CAS RN 9003-07-0) und -1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT eines Copolymers aus α-Methylstyrol und Vinyltoluol (CAS RN 9017-27-0)“.
Die Einreihung 3903909043 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.