Unterposition 390410Poly(vinylchlorid), nicht mit anderen Stoffen gemischt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 390410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390410 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3904100015 | Suspensions-Polyvinylchlorid („S-PVC“), nicht mit anderen Stoffen gemischt |
| 3904100025 | anderes |
| 3904100080 | Suspensions-Polyvinylchlorid („S-PVC“), nicht mit anderen Stoffen gemischt |
| 3904100085 | anderes |
Häufige Fragen zu 390410
390410 bezeichnet „Poly(vinylchlorid), nicht mit anderen Stoffen gemischt“, eine Einreihung innerhalb der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
390410 umfasst 4 Untercodes, darunter „Suspensions-Polyvinylchlorid („S-PVC“), nicht mit anderen Stoffen gemischt“, „anderes“ und „Suspensions-Polyvinylchlorid („S-PVC“), nicht mit anderen Stoffen gemischt“ u. a.
Die Einreihung 390410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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