Unterposition 390410Poly(vinylchlorid), nicht mit anderen Stoffen gemischt

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 390410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390410 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
3904100015Suspensions-Polyvinylchlorid („S-PVC“), nicht mit anderen Stoffen gemischt
3904100025anderes
3904100080Suspensions-Polyvinylchlorid („S-PVC“), nicht mit anderen Stoffen gemischt
3904100085anderes

Häufige Fragen zu 390410

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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