Unterposition 390450Polymere des Vinylidenchlorids
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 390450 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390450 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 390450
390450 bezeichnet „Polymere des Vinylidenchlorids“, eine Einreihung innerhalb der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
390450 umfasst 2 Untercodes, darunter „Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 Mikrometer bis 20 Mikrometer“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 390450 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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