Unterposition 390469andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 390469 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390469 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 390469
390469 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
390469 umfasst 3 Untercodes, darunter „Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel“, „Fluorelastomere FKM“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 390469 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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