Unterposition 390599andere
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 390599 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390599 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 39059910 | Poly(vinylformal), in Formen im Sinne der Anmerkung|6|b) zu diesem Kapitel, mit einem Molekulargewicht von 10|000|bis 40|000|und einem Gehalt an: -|Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5|GHT bis 13|GHT und -|Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5|GHT bis 6,5|GHT |
| 39059990 | andere |
Häufige Fragen zu 390599
390599 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
390599 umfasst 2 Untercodes, darunter „Poly(vinylformal), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einem Molekulargewicht von 10 000 bis 40 000 und einem Gehalt an: - Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT bis 13 GHT und - Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT bis 6,5 GHT“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 390599 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
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