KN-Code 39059990andere
Gültig seit 01.01.1997
Die Zolltarifnummer 39059990 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als KN-Code bündelt 39059990 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3905999010 | zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 3905999030 | Povidon (INN)-Iod (CAS RN 25655-41-8) mit einer Reinheit von 92 GHT oder mehr |
| 3905999081 | Poly(vinylbutyral) (CAS RN 63148-65-2): — mit 17,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Hydroxylgruppen und — einer mittleren Teilchengröße (D50) von mehr als 0,6 mm |
| 3905999095 | Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert |
| 3905999096 | Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6|b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (M@w) von 25|000|oder mehr, jedoch nicht mehr als 150|000|und einem Gehalt an: -|Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13|GHT und -|Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5|GHT |
| 3905999098 | Poly(vinylpyrrolidon), teilweise mit Triacontylgruppen substitutiert, mit einem Gehalt an Triacontylgruppen von 78|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82|GHT |
| 3905999099 | andere |
Häufige Fragen zu 39059990
39059990 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
39059990 umfasst 7 Untercodes, darunter „zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge“, „Povidon (INN)-Iod (CAS RN 25655-41-8) mit einer Reinheit von 92 GHT oder mehr“ und „Poly(vinylbutyral) (CAS RN 63148-65-2): — mit 17,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Hydroxylgruppen und — einer mittleren Teilchengröße (D50) von mehr als 0,6 mm“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 39059990 ist im TARIC seit dem 01.01.1997 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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