KN-Code 39072920andere
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 39072920 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als KN-Code bündelt 39072920 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3907292035 | Gemisch mit einem Gehalt von -|5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15|GHT eines Copolymers aus Glycerol, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS|RN|9082-00-2) und -|85|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95|GHT eines Copolymers aus Sucrose, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS|RN|26301-10-0) |
| 3907292040 | Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran (CAS RN 38640-26-5) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr, jedoch nicht mehr als 3600 |
| 3907292045 | 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl) phenol |
| 3907292050 | Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform -|mit einer Glasübergangstemperatur von 210|°C oder mehr, -|mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35|000|oder mehr, jedoch nicht mehr als 80|000 -|mit einer intrinsischen Viskosität von 0,2|oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6|dl/g |
| 3907292055 | 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert |
| 3907292090 | andere |
Häufige Fragen zu 39072920
39072920 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
39072920 umfasst 6 Untercodes, darunter „Gemisch mit einem Gehalt von - 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT eines Copolymers aus Glycerol, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS RN 9082-00-2) und - 85 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT eines Copolymers aus Sucrose, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS RN 26301-10-0)“, „Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran (CAS RN 38640-26-5) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr, jedoch nicht mehr als 3600“ und „4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl) phenol“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 39072920 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.