Zolltarifnummer 3907292050Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform -|mit einer Glasübergangstemperatur von 210|°C oder mehr, -|mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35|000|oder mehr, jedoch nicht mehr als 80|000 -|mit einer intrinsischen Viskosität von 0,2|oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6|dl/g
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 3907292050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3907292050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3907292050
3907292050 bezeichnet „Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform - mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr, - mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000 - mit einer intrinsischen Viskosität von 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 dl/g“, eine Einreihung innerhalb der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3907292050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3907292050 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39072920 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3907292050 erfasst speziell „Poly(p-Phenylenoxid) in Pulverform - mit einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr, - mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 000 - mit einer intrinsischen Viskosität von 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 dl/g“.
Die Einreihung 3907292050 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.