Unterposition 390730Epoxidharze
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 390730 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390730 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3907300005 | Waren mit einem Gehalt von mehr als 35|GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Kategorien, Reinheitsgrade, Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Modifikatoren, Härtern oder Zusatzstoffen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält |
| 3907300008 | andere |
| 3907300020 | Waren mit einem Gehalt von mehr als 35|GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Kategorien, Reinheitsgrade, Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Modifikatoren, Härtern oder Zusatzstoffen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält |
| 3907300023 | andere |
| 3907300040 | Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70|GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541, 8542|oder 8548 |
| 3907300070 | Zubereitung aus Epoxidharz (CAS|RN|29690-82-2) und Phenolharz (CAS|RN|9003-35-4) -|mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS|RN|60676-86-0) von 65|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75|GHT und -|auch mit einem Gehalt an Ruß (CAS|RN|1333-86-4) von nicht mehr als 0,5|GHT |
| 3907300080 | Waren mit einem Gehalt von mehr als 35|GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Kategorien, Reinheitsgrade, Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Modifikatoren, Härtern oder Zusatzstoffen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält |
| 3907300085 | andere |
Häufige Fragen zu 390730
390730 bezeichnet „Epoxidharze“, eine Einreihung innerhalb der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
390730 umfasst 8 Untercodes, darunter „Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Kategorien, Reinheitsgrade, Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Modifikatoren, Härtern oder Zusatzstoffen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält“, „andere“ und „Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Kategorien, Reinheitsgrade, Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Modifikatoren, Härtern oder Zusatzstoffen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 390730 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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