Zolltarifnummer 3907300070Zubereitung aus Epoxidharz (CAS|RN|29690-82-2) und Phenolharz (CAS|RN|9003-35-4) -|mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS|RN|60676-86-0) von 65|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75|GHT und -|auch mit einem Gehalt an Ruß (CAS|RN|1333-86-4) von nicht mehr als 0,5|GHT
Gültig seit 01.07.2018
Die Zolltarifnummer 3907300070 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3907300070 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3907300070
3907300070 bezeichnet „Zubereitung aus Epoxidharz (CAS RN 29690-82-2) und Phenolharz (CAS RN 9003-35-4) - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT und - auch mit einem Gehalt an Ruß (CAS RN 1333-86-4) von nicht mehr als 0,5 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1925/17 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3907300070 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3907300070 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 390730 („Epoxidharze“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3907300070 erfasst speziell „Zubereitung aus Epoxidharz (CAS RN 29690-82-2) und Phenolharz (CAS RN 9003-35-4) - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT und - auch mit einem Gehalt an Ruß (CAS RN 1333-86-4) von nicht mehr als 0,5 GHT“.
Die Einreihung 3907300070 ist im TARIC seit dem 01.07.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.