Unterposition 390920Melaminharze
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 390920 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3909 („Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390920 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3909200010 | Polymermischung mit einem Gehalt an -|Melaminharz (CAS|RN|9003-08-1) von 60|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75|GHT -|Siliciumdioxid (CAS|RN|14808-60-7|oder 60676-86-0) von 15|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25|GHT -|Cellulose (CAS|RN|9004-34-6) von 5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15|GHT und -|Phenolharz (CAS|RN|25917-04-8) von 1|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15|GHT |
| 3909200090 | andere |
Häufige Fragen zu 390920
390920 bezeichnet „Melaminharze“, eine Einreihung innerhalb der Position 3909 („Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
390920 umfasst 2 Untercodes, darunter „Polymermischung mit einem Gehalt an - Melaminharz (CAS RN 9003-08-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT - Siliciumdioxid (CAS RN 14808-60-7 oder 60676-86-0) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT - Cellulose (CAS RN 9004-34-6) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT und - Phenolharz (CAS RN 25917-04-8) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT“ und „andere“.
Die Einreihung 390920 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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