Zolltarifnummer 3913100020Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - einer wasserunlöslichen Fraktion von nicht mehr als 2 GHT in der Trockenmasse
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 3913100020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3913 („Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3913100020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3913100020
3913100020 bezeichnet „Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - einer wasserunlöslichen Fraktion von nicht mehr als 2 GHT in der Trockenmasse“, eine Einreihung innerhalb der Position 3913 („Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092573. Rechtsgrundlage: Regulation 2614/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3913100020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3913100020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 391310 („Alginsäure, ihre Salze und Ester“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3913100020 erfasst speziell „Natriumalginat, Extrakt aus Braunalgen (CAS RN 9005-38-3), mit - einem Trocknungsverlust von nicht mehr als 15 GHT (4 Std. bei 105 °C), - einer wasserunlöslichen Fraktion von nicht mehr als 2 GHT in der Trockenmasse“.
Die Einreihung 3913100020 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.