Position 3916Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1|mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3916 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 39 („Kunststoffe und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 3916 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3916
3916 bezeichnet „Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
3916 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Polymeren des Ethylens“, „aus Polymeren des Vinylchlorids“ und „aus anderen Kunststoffen“.
Die Einreihung 3916 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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