Unterposition 391620aus Polymeren des Vinylchlorids
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 391620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3916 („Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 391620 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3916200010 | für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 3916200099 | andere |
Häufige Fragen zu 391620
391620 bezeichnet „aus Polymeren des Vinylchlorids“, eine Einreihung innerhalb der Position 3916 („Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
391620 umfasst 2 Untercodes, darunter „für bestimmte Luftfahrzeuge“ und „andere“.
Die Einreihung 391620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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